Termine für das Obligatorische Bundesprogramm im Schiessstand der FSG Bubendorf:
Freitag, 03. Mai 2024 |
von 18:00 - 19:30 |
Freitag, 09. August 2024 |
von 18:00 - 19:30 |
Samstag, 31. August 2024 |
von 10:00 - 11:30 |
Bitte beachtet auf der linken Seite die allgemeinen Informationen und die Packliste!
Untenstehend findet Ihr einige nützliche Links rund um die Schiesspflicht:
weitere Schiessdaten anderer Vereine
Art. 63 Ausserdienstliche Schiesspflicht
1) Während der Dauer der Militärdienstpflicht müssen die folgenden Angehörigen der Armee jährlich ausserdienstliche Schiessübungen bestehen:
a. höhere Unteroffiziere, Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind;
b. Subalternoffiziere, die einer Truppengattung oder einem Dienstzweig angehören, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind.
2) Diese Schiessübungen werden von Schiessvereinen organisiert und sind für die Schützen kostenlos.
3) Der Bundesrat kann vorsehen, dass Subalternoffiziere die Schiesspflicht mit der Pistole statt mit dem Sturmgewehr erfüllen.
4) Er kann die Dauer der Schiesspflicht anders regeln und Ausnahmen von der Schiesspflicht vorsehen.
5) Wer der Schiesspflicht nicht nachkommt, muss einen Nachschiesskurs ohne Sold bestehen. Wer die vorgeschriebenen Mindestleistungen nicht erreicht, muss einen besoldeten Schiesskurs absolvieren.
6) Der Bund entschädigt die anerkannten Verbände und Vereine für die Organisation und die Durchführung der Bundesübungen.